Gemeinsam mit dem Anbieter TIER haben wir vereinbart, dass die ausgeliehenen E-Scooter nicht mehr auf der NUB Fußgängerzone oder im Parkhaus abgestellt werden können.
In etlichen Fällen wurden die E-Scooter direkt vor den Hauseingängen abgestellt und zu Stolperfallen. Ebenso waren die für Feuerwehr und Rettungsdienste notwendigen Zufahrtswege versperrt. Mit der neuen Regelung ist dieses Risiko gebannt.
Ein weiterer Vorteil: Auch die Abholung der E-Scooter durch den Betreiber ist nun wieder möglich. Damit können die entladenen E-Scooter in der Nacht ausgetauscht werden und die Kunden können ein funktionstüchtiges Fahrzeug ausleihen.
E-Scooter dürfen Radwege nutzen, falls es keine gibt, darf auch die Straße befahren werden. Fußwege und Fußgängerzonen dürfen, wie auch mit Rädern, nicht befahren werden. Im Gegensatz zur Einschränkung bei der Abstellmöglichkeit greift der Betreiber hier derzeit nicht elektronisch ein.
Der Betreiber weist bei der Ausleihe eines E-Scooters auf die Straßenverkehrsordnung hin. Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst führen in unregelmäßigen Abständen Verkehrskontrollen durch.
Technisch gibt es die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten die maximale Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometern einzuschränken. Damit wären die E-Scooter immer noch doppelt so schnell wie ein Fußgänger. Je nachdem, wie sich die Situation an der Neckarpromenade entwickelt, werden wir hier nachjustieren.